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Bestattungshaus LindtBestattungen in Steinach und im KinzigtalTag und Nacht 069 90009 007

Was jetzt zu tun ist

Ein Todesfall bringt viele Fragen auf einmal. Hier steht, was in den ersten Stunden und Tagen zählt. Das meiste können Sie uns überlassen.

Je nachdem, wo der Tod eingetreten ist

Zu Hause

Rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Nach einem Unfall oder wenn Sie unsicher sind, wählen Sie 112. Danach rufen Sie uns an.

  • Lassen Sie alles, wie es ist, wenn die Ursache unklar ist
  • Öffnen Sie ein Fenster und drehen Sie die Heizung im Raum herunter

Im Krankenhaus

Das Krankenhaus stellt den Tod fest und gibt Ihnen Bescheid. Sagen Sie dort, dass wir die Bestattung übernehmen. Alles Weitere klären wir mit der Station.

Im Pflegeheim

Das Heim ruft die Ärztin oder den Arzt. Viele Heime fragen bei der Aufnahme nach einem Bestattungshaus. Sie dürfen trotzdem frei wählen, auch wenn das Heim schon jemanden verständigt hat.

Nachts und am Wochenende

Sie erreichen uns jederzeit unter 069 90009 007. Ob wir sofort kommen oder am Morgen, besprechen wir mit Ihnen. Beides ist in Ordnung.

Checkliste zum Ausdrucken

Zum Abhaken auf Papier. Was wir für Sie übernehmen können, ist vermerkt.

Bestattungshaus Lindt · Telefon Tag und Nacht 069 90009 007 · Am Kapellenrain 9, 77790 Steinach · Stand Oktober 2026

In den ersten Stunden

  • Ärztin oder Arzt rufen

    Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117. Die Todesbescheinigung brauchen wir für alle weiteren Schritte.

  • Uns anrufen

    Tag und Nacht unter 069 90009 007.

  • Die engsten Angehörigen benachrichtigen
  • Nach Wünschen der verstorbenen Person suchen

    Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag oder ein Testament mit Wünschen zur Bestattung.

Diese Unterlagen brauchen wir

  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Eheurkunde

    Bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners.

  • Krankenkassenkarte und Rentenversicherungsnummer
  • Vorsorgevertrag oder Versicherungsscheine, falls vorhanden

In den ersten Tagen

  • Sterbefall beim Standesamt melden, Sterbeurkunden holenÜbernehmen wir auf Wunsch
  • Termine mit Friedhof, Pfarramt oder TrauerrednerÜbernehmen wir auf Wunsch
  • Traueranzeige und TrauerkartenÜbernehmen wir auf Wunsch
  • Rentenversicherung und Krankenkasse informierenÜbernehmen wir auf Wunsch
  • Lebens- und Sterbegeldversicherung melden

    Oft gilt eine kurze Frist. Sie steht im Vertrag.

  • Bank, Vermieter und Verträge informieren

Die Liste ersetzt kein Gespräch. Rufen Sie uns an, wenn etwas nicht passt.

Fristen in Baden-Württemberg

Die verstorbene Person soll innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle gebracht werden. Diesen Weg nennt man Überführung. Die Bestattung oder Einäscherung soll innerhalb von 96 Stunden stattfinden.

Das klingt knapp. Für Sie heißt es nur: Rufen Sie uns am ersten Tag an. Wir achten auf die Fristen und sprechen mit den Behörden, wenn mehr Zeit nötig ist.

Sie dürfen das Bestattungshaus frei wählen. Das gilt auch, wenn ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim schon ein anderes Unternehmen verständigt hat.

Das übernehmen wir

Sie entscheiden, was Sie selbst machen möchten. Alles andere erledigen wir.

Ämter und Urkunden

Wir melden den Sterbefall beim Standesamt, holen die Sterbeurkunden und informieren Rentenversicherung und Krankenkasse.

Termine

Wir stimmen Trauerfeier und Beisetzung mit Friedhof, Pfarramt oder Trauerredner ab.

Trauerdruck

Wir gestalten Traueranzeige, Trauerkarten und Danksagung mit Ihnen und geben sie in Druck.

Abschied

Wir versorgen die verstorbene Person und bereiten auf Wunsch einen Abschied im Abschiedsraum vor.

Häufige Fragen

Muss ich sofort anrufen, auch mitten in der Nacht?

Nein. Rufen Sie an, wenn Sie bereit sind. Manche Familien rufen nachts an, andere am Morgen. Beides ist richtig. Um die Frist von 36 Stunden kümmern wir uns.

Darf die verstorbene Person zu Hause bleiben?

Ja. In Baden-Württemberg bis zu 36 Stunden. Viele Familien nehmen sich diese Zeit für den Abschied. Wir sagen Ihnen, was dafür nötig ist.

Wer bezahlt die Bestattung?

In der Regel bezahlen die Erben. Reicht das Erbe nicht, müssen die nächsten Angehörigen die Bestattung veranlassen.

Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim Sozialamt die Übernahme beantragen (§ 74 SGB XII). Sprechen Sie uns darauf an.

Kostet das erste Gespräch etwas?

Ob das erste Gespräch und der Kostenvoranschlag kostenlos sind

Rufen Sie an, wenn Sie so weit sind.

Telefon Tag und Nacht: 069 90009 007