Pflegegrad und Kosten
Was die Kasse bezahlt und wie Sie einen Pflegegrad bekommen
Für Pflege zu Hause zahlen Pflegekasse und Krankenkasse. Damit die Pflegekasse zahlt, brauchen Sie einen Pflegegrad. Hier steht, wie Sie ihn bekommen.
Pflegegrad beantragen in vier Schritten
Antrag stellen
Rufen Sie die Pflegekasse an. Sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt als Antrag.
Ein AnrufTermin zur Begutachtung
Der Medizinische Dienst meldet sich und besucht Sie zu Hause. Bei Privatversicherten kommt Medicproof.
Nach einigen WochenBegutachtung
Es geht darum, was Sie im Alltag noch selbst können. Eine angehörige Person darf dabei sein.
Etwa eine StundeBescheid
Die Pflegekasse schickt den Bescheid. Bestand der Pflegebedarf schon bei Antrag, zahlt die Kasse ab dem Ersten des Antragsmonats.
In der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag
Wer bezahlt was
Die Beträge der Pflegekasse ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Zahlen nennen wir Ihnen im Erstgespräch und im Kostenvoranschlag.
| Leistung | Wer bezahlt | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Grundpflege Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen | Pflegekasse, ab Pflegegrad 2Pflegesachleistung, § 36 SGB XI | Einen Pflegegrad |
| Behandlungspflege Medikamente, Spritzen, Verbände | KrankenkasseHäusliche Krankenpflege, § 37 SGB V | Eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse genehmigt sie. |
| Hilfe im Alltag Haushalt, Begleitung, Betreuung | Pflegekasse, ab Pflegegrad 1Entlastungsbetrag, § 45b SGB XI | Einen Pflegegrad |
| Beratungsbesuch Pflicht bei Pflegegeld | Pflegekasse§ 37 Absatz 3 SGB XI | Pflegegeld |
| Verhinderungspflege Wenn Angehörige verhindert sind | Pflegekasse, ab Pflegegrad 2§ 39 und § 42a SGB XI | Einen Pflegegrad und eine Pflege zu Hause |
Bei der Behandlungspflege zahlen Erwachsene eine gesetzliche Zuzahlung, wenn sie nicht befreit sind. Was die Kasse nicht übernimmt, zahlen Sie selbst. Das steht vorher im Kostenvoranschlag.
Häufige Fragen zu Kosten
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja. Das heißt Kombinationsleistung. Den Teil der Sachleistung, den Sie nicht ausschöpfen, zahlt die Pflegekasse anteilig als Pflegegeld aus.
Was kostet das Erstgespräch?
Nichts. Auch der Kostenvoranschlag ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.
Wer hilft beim Antrag?
Jede Pflegekasse bietet eine kostenlose Pflegeberatung an. Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen und sagen, was Sie zur Begutachtung bereitlegen.
Was zahlt die Pflegekasse genau?
Das hängt vom Pflegegrad ab und davon, welche Leistungen Sie nutzen. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an.
Wir rechnen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch und schreiben sie in den Kostenvoranschlag. So sehen Sie vorher, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.
Wir rechnen es mit Ihnen durch.
Im Erstgespräch zu Hause klären wir, was die Kasse übernimmt. Der Besuch kostet nichts.
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