Beispielseite, alles erfunden. Eigene Seite?
Pflegedienst WegwarteAmbulante Pflege in Brunnstadt und UmgebungBüro 069 90009 009

Pflegegrad und Kosten

Was die Kasse bezahlt und wie Sie einen Pflegegrad bekommen

Für Pflege zu Hause zahlen Pflegekasse und Krankenkasse. Damit die Pflegekasse zahlt, brauchen Sie einen Pflegegrad. Hier steht, wie Sie ihn bekommen.

Pflegegrad beantragen in vier Schritten

  1. Antrag stellen

    Rufen Sie die Pflegekasse an. Sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf genügt als Antrag.

    Ein Anruf
  2. Termin zur Begutachtung

    Der Medizinische Dienst meldet sich und besucht Sie zu Hause. Bei Privatversicherten kommt Medicproof.

    Nach einigen Wochen
  3. Begutachtung

    Es geht darum, was Sie im Alltag noch selbst können. Eine angehörige Person darf dabei sein.

    Etwa eine Stunde
  4. Bescheid

    Die Pflegekasse schickt den Bescheid. Bestand der Pflegebedarf schon bei Antrag, zahlt die Kasse ab dem Ersten des Antragsmonats.

    In der Regel binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag

Wer bezahlt was

Die Beträge der Pflegekasse ändern sich regelmäßig. Die aktuellen Zahlen nennen wir Ihnen im Erstgespräch und im Kostenvoranschlag.

Wer bezahlt was
LeistungWer bezahltWas Sie brauchen
Grundpflege

Waschen, Anziehen, Essen, Bewegen

Pflegekasse, ab Pflegegrad 2Pflegesachleistung, § 36 SGB XIEinen Pflegegrad
Behandlungspflege

Medikamente, Spritzen, Verbände

KrankenkasseHäusliche Krankenpflege, § 37 SGB VEine ärztliche Verordnung. Die Krankenkasse genehmigt sie.
Hilfe im Alltag

Haushalt, Begleitung, Betreuung

Pflegekasse, ab Pflegegrad 1Entlastungsbetrag, § 45b SGB XIEinen Pflegegrad
Beratungsbesuch

Pflicht bei Pflegegeld

Pflegekasse§ 37 Absatz 3 SGB XIPflegegeld
Verhinderungspflege

Wenn Angehörige verhindert sind

Pflegekasse, ab Pflegegrad 2§ 39 und § 42a SGB XIEinen Pflegegrad und eine Pflege zu Hause

Bei der Behandlungspflege zahlen Erwachsene eine gesetzliche Zuzahlung, wenn sie nicht befreit sind. Was die Kasse nicht übernimmt, zahlen Sie selbst. Das steht vorher im Kostenvoranschlag.

Häufige Fragen zu Kosten

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

Ja. Das heißt Kombinationsleistung. Den Teil der Sachleistung, den Sie nicht ausschöpfen, zahlt die Pflegekasse anteilig als Pflegegeld aus.

Was kostet das Erstgespräch?

Nichts. Auch der Kostenvoranschlag ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

Wer hilft beim Antrag?

Jede Pflegekasse bietet eine kostenlose Pflegeberatung an. Wir helfen Ihnen gern beim Ausfüllen und sagen, was Sie zur Begutachtung bereitlegen.

Was zahlt die Pflegekasse genau?

Das hängt vom Pflegegrad ab und davon, welche Leistungen Sie nutzen. Die Beträge legt der Gesetzgeber fest und passt sie regelmäßig an.

Wir rechnen sie im Erstgespräch mit Ihnen durch und schreiben sie in den Kostenvoranschlag. So sehen Sie vorher, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.

Wir rechnen es mit Ihnen durch.

Im Erstgespräch zu Hause klären wir, was die Kasse übernimmt. Der Besuch kostet nichts.

Stand: