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Stellenanzeige im Handwerk: So melden sich Gesellen und Azubis

Gehalt, Arbeitszeit, Einsatzgebiet und ein Bewerbungsweg ohne Hürde entscheiden, ob sich jemand meldet. Mit Baukasten für Ihr Gewerk.

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Aktualisiert am · 2 Minuten Lesezeit
Zeichnung einer Stellenanzeige „Wir suchen Verstärkung“ an einer Pinnwand, daneben ein Handy mit einer Antwort

Ob sich jemand meldet, entscheiden wenige Angaben: Gehalt, Arbeitszeit, wo gearbeitet wird, was man konkret tut und wie leicht die Bewerbung ist. Fehlt eines davon, scrollen gute Leute weiter. Mit unserem kostenlosen Stellenanzeigen-Baukasten haben Sie eine fertige Anzeige für Ihr Gewerk in fünf Minuten.

Was in jede Anzeige gehört

BausteinWarumBeispiel
Titel mit (m/w/d)Wird gefunden und spricht alle anMaler und Lackierer (m/w/d)
Ort und EinsatzgebietDie Fahrzeit entscheidet mitBaustellen im Umkreis von 30 km
Gehalt oder SpanneDie erste Frage jedes Bewerbers18 bis 22 € pro Stunde
ArbeitszeitPlanbarkeit zählt7 bis 16 Uhr, freitags bis 13 Uhr
Was man konkret tutEin Bild vom ArbeitstagBäder sanieren, Wärmepumpen einbauen
Vorteile, konkretUnterscheidet Sie von anderenFirmenwagen, Werkzeug gestellt
BewerbungswegJede Hürde kostet BewerberAnruf oder WhatsApp, kein Anschreiben

Was Bewerber abschreckt

  • Floskeln statt Zahlen: „Attraktive Vergütung“ ohne Betrag wirkt, als gäbe es etwas zu verbergen.
  • Pflicht zum Anschreiben: Viele gute Handwerker schreiben ungern lange Briefe. Ein Anruf sagt Ihnen mehr.
  • Die Anzeige als Bild oder PDF: Google findet sie nicht, und am Handy lässt sie sich schlecht lesen und weiterleiten.
  • Kein Ansprechpartner: Ein Name und eine Nummer machen den ersten Schritt leichter als eine allgemeine Adresse.

Rechtlich sauber formulieren

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet, Bewerber in einer Stellenausschreibung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität zu benachteiligen. Deshalb „(m/w/d)“ im Titel. Vorsicht bei Wörtern wie „junges Team“, „Muttersprache Deutsch“ oder Altersgrenzen. Unser Baukasten weist Sie auf solche Formulierungen hin.

Für Azubis mit Ausbildungsbeginn 2026 gilt eine Mindestvergütung von 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Jahr (Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung). Gilt bei Ihnen ein Tarifvertrag, geht dieser vor. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel hilft Ihre Handwerkskammer.

Wo die Anzeige hin gehört

  1. Auf Ihre eigene Website: als eigene Seite mit eigenem Link. Den teilen Sie überall, und Bewerber sehen gleich, wie Ihr Betrieb arbeitet.
  2. In die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit: kostenlos. Den Zugang für Arbeitgeber schickt die Agentur per Post, planen Sie etwas Vorlauf ein.
  3. In die Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer: für Ausbildungsplätze der naheliegende Ort.
  4. In den WhatsApp-Status und die Nachbarschaft: Die Kurzfassung aus dem Baukasten passt in eine Nachricht. Mitarbeiter und Kunden leiten sie weiter.
  5. Als Aushang: am Firmenfahrzeug, beim Bäcker, im Vereinsheim. Ein QR-Code führt zur Seite mit der ganzen Anzeige.
  6. An Schulen in der Nähe: Bieten Sie Praktika an. Für beide Seiten ist das der einfachste Test, ob es passt.

Eine Seite für Ihre offenen Stellen

Mit dem Paket Betrieb Plus bekommt Ihre Website die Seite „Wir suchen Verstärkung“ mit Ihren offenen Stellen und Ihrem Ausbildungsplatz. Neue Stellen schicken Sie uns, wir stellen sie online. Was das kostet, steht bei den Preisen. Ob Ihre jetzige Seite am Handy taugt, zeigt der Website-Check. Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Betrieb.

Häufige Fragen

Muss das Gehalt in die Stellenanzeige?

Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz verlangt, dass Bewerber das Einstiegsgehalt oder eine Spanne vor dem Vorstellungsgespräch erfahren. Das deutsche Gesetz dazu war im Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Wer das Gehalt schon jetzt in die Anzeige schreibt, ist auf der sicheren Seite und beantwortet die wichtigste Frage der Bewerber.

Was bedeutet (m/w/d)?

Männlich, weiblich, divers. Der Zusatz zeigt, dass die Stelle allen offensteht, so wie es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für Stellenausschreibungen verlangt.

Was verdient ein Azubi 2026 mindestens?

Für Ausbildungen mit Beginn 2026: 724 € im ersten, 854 € im zweiten, 977 € im dritten und 1.014 € im vierten Jahr (Quelle: BIBB). Gilt ein Tarifvertrag, geht dieser vor.

Wo finde ich Azubis außer bei der Arbeitsagentur?

In der Lehrstellenbörse Ihrer Handwerkskammer, über Praktika mit Schulen in der Nähe, mit einer eigenen Ausbildungsseite auf Ihrer Website und mit einem Aushang dort, wo Jugendliche und Eltern vorbeikommen.

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